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42 | GRUNDAUSBILDUNG%u27a4 Diplom AUm Sie optimal auf die Praxiskurse und die %u00c4rztekammerpr%u00fcfung vorzubereiten, bieten wir Ihnen im letzten Kurs der Kurs-Weiterbildung (G15) eine Kontrolle Ihres Wissens in Form des A-Diploms an. Der Test zu K%u00f6rper- und Ohrakupunktur beinhaltet einen schriftlichen (Multiple Choice), einen m%u00fcndlichen und einen praktischen Teil. Diese Pr%u00fcfung k%u00f6nnen Sie bei Bedarf kostenfrei wiederholen. Auch bei Nichtbestehen kann die Ausbildung mit den Praxiskursen fortgesetzt werden.Nach bestandener Pr%u00fcfung erhalten Sie die Urkunde Diplom A. Auf Wunsch nehmen wir Sie dann bereits als gepr%u00fcften Akupunkteur in unsere Arzt-Schnellsuche auf der D%u00c4GfA-Website auf. %u00dcber diese spezielle Suchfunktion finden Patienten Akupunktur%u00e4rzte in ihrer Umgebung %u2013 pro Tag wird dieses Angebot fast 500 mal genutzt. Voraussetzung f%u00fcr die Pr%u00fcfungsteilnahme Besuch der Kurse G1 - G14 Anmeldung Bitte melden Sie sich unter Vorlage einer Kopie Ihrer Approbationsurkunde an. Medizin Studierende er -halten das Diplom A, nachdem die Approbationsurkunde eingereicht wurde. Zur Terminkoordination und bei weiteren organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an das D%u00c4GfA-Fortbildungszentrum, Telefon 089 71005-11.%u27a4 Qualifizierung zur Akupunkturabrechnung in der GKV Um Akupunktur zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei den Diagnosen %u201eChronische LWS-Beschwerden%u201c und %u201eGonarthroseschmerz%u201c abrechnen zu k%u00f6nnen sind weitere Voraussetzungen zu beachten.Weitere Informationen Seite 55%u27a4 Zusatzbezeichnung AkupunkturZum Erwerb der Zusatzbezeichnung Akupunktur sind nach den Vorgaben der %u00c4rztekammer 200 Stunden notwendig: 120 Stunden Kursweiterbildung mit praktischen %u00dcbungen in Akupunktur (Modul I-V) anschlie%u00dfend 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlung und 20 Stunden Fallseminare (Modul VI+VII). Jeder GP-Kurs der D%u00c4GfA beinhaltet sowohl praktische Akupunkturbehandlung als auch Fallseminare. Gem%u00e4%u00df Weiterbildungsordnung muss das Modul I am Beginn Ihrer Ausbildung stehen. Nach Abschluss dieser Kurse deren Absolvierung in einem ausreichend langen Zeitraum erfolgt ist (wir empfehlen mindestens 18 Monate), k%u00f6nnen Sie die Zusatzbezeichnung Akupunktur bei Ihrer zust%u00e4ndigen Landes%u00e4rztekammer beantragen. Voraussetzung f%u00fcr die Weiterbildung Akupunktur ist bei vielen Landes%u00e4rztekammern die Facharztanerkennung. Wir empfehlen unseren Teilnehmern, sich vorab bei der zust%u00e4ndigen Landes%u00e4rztekammer zu informieren, inwieweit die pers%u00f6nlichen Voraussetzungen grunds%u00e4tzlich erf%u00fcllt sind.%u27a4 Grundkurse Praxis (GP)Die Vorgaben der Landes%u00e4rztekammern beinhalten, in GP-Kursen Patientenbehandlungen durchzuf%u00fchren. Sie oder wahlweise Ihr Patient erhalten 32 %u20ac Aufwandsentsch%u00e4digung%u00ad%u00ad, wenn Sie eigene Patienten zur Konsultation einbestellen. Bitte melden Sie sich hierf%u00fcr im Fortbildungszentrum bei Britta Wuttke unter Tel. 089 71005-10 oder fz@daegfa.de.Wichtig f%u00fcr diejenigen, die bereits als StudierendeKurse der Grundausbildung belegt haben: F%u00fcr alle Zusatzbezeichnungen werden von den %u00c4rztekammern ausschlie%u00dflich die Kurse anerkannt, die nach Erteilung der Approbation absolviert wurden. Sie m%u00fcssen also die gesamte Grundausbildung, beginnend mit Modul I, als approbierte %u00c4rztin oder Arzt durchlaufen.120 UE 80 UEDauer: Empfehlung 18-24 MonateZusatzbezeichnung Akupunktur (200 UE)A-Diplom D%u00c4GfA(120 UE)KV-AbrechnungGKV-AkupunkturModul I-V G15 Modul VI+VII+ 80 UEPsychosomatik+ 80 UESchmerztherapie