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%u27a4 Spezielle Schmerztherapie - ONLINEDie D%u00c4GfA bietet Ihnen die Kurse nach dem Curriculum der B%u00c4K in 2 Blocks zu je 40 UE an.Teil 1 (40 UE) Modul I und Modul II gem%u00e4%u00df Kursbuch Spezielle Schmerztherapie der Bundes%u00e4rztekammer 20.03.-23.03.2025 | 18.09.-21.09.2025Teil 2 (40 UE) Modul III und Modul IV gem%u00e4%u00df Kursbuch Spezielle Schmerztherapie der Bundes%u00e4rztekammer08.05.-11.05.2025 | 06.11.-09.11.2025Auf Grund der Vorgaben des Musterkursbuches der Bundes%u00e4rztekammer muss Teil 1 immer vor Teil 2 absolviert werden.%u27a4 Qualifizierung zur Akupunkturabrechnung in der GKVSeit 01.01.2007 k%u00f6nnen chronische LWS-Beschwerden und Gonarthroseschmerz zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Akupunktur %u00fcber die Ziffern 30790 + 30791 abgerechnet werden.Zur Genehmigung der Abrechnung ben%u00f6tigen Vertrags%u00e4rzte:1. Die Zusatzbezeichnung Akupunktur 2. 80 UE Spezielle Schmerztherapie3. 80 UE Psychosomatische Grundversorgung4. 4 Fallkonferenzen pro Jahr zum Thema %u201eChronischer Schmerz%u201dDie Kurse Spezielle Schmerztherapie und Psychosomatische Grundversorgung k%u00f6nnen zeitlich unabh%u00e4ngig von der Akupunkturausbildung absolviert werden.Orte und Termine erfahren Sie immer aktuell auf der Homepage der D%u00c4GfA, www.daegfa.de, oder telefonisch unter 089 71005-11.%u27a4 Psychosomatische GrundversorgungZur Abrechnung der Akupunktur mit der KV sind 20 UE Theorie, 30 UE Verbale Intervention und 30 UE Balint-Gruppe/patientenzentrierte Selbsterfahrung notwendig. Die Balintgruppe muss %u00fcber mindestens 6 Monate absolviert werden. Ausbildungsangebote k%u00f6nnen Sie bei Ihren Landes%u00e4rztekammern erfragen.%u27a4 Fallkonferenzen zum Thema %u201eChronischer Schmerz%u201d %u2013 KV-AbrechnungHaben Sie bereits die Genehmigung zur Abrechnung von Akupunkturleistungen zu Lasten der GKV erhalten, m%u00fcssen Sie pro Jahr Ihre Teilnahme an 4 Fallkonferenzen zum Thema %u201eChronischer Schmerz%u201c nachweisen. Voraussetzung ist die Anwesenheit von %u00c4rzten dreier verschiedener Fachrichtungen. Sie haben die folgenden M%u00f6glichkeiten, KV-anerkannte Fallkonferenzen f%u00fcr die Abrechnung der Akupunktur bei der D%u00c4GfA zu absolvieren:1. Regionale FallkonferenzDie D%u00c4GfA bietet regionale Fallkonferenzen unter Leitung akkreditierter Leiter an. Eigene F%u00e4lle k%u00f6nnen vorgestellt werden. Melden Sie diese bitte 2 Wochen vor Termin beim durchf%u00fchrenden Leiter an.2. Insgesamt 2 geb%u00fchrenfreie Fallkonferenzen am 29.05.2025 auf der Jahrestagung in Bad Kissingen3. Fallkonferenzen in allen Modul-III-Kursen In diesen Kursen werden 2 Patientenf%u00e4lle pro Tag vorgestellt. Inwieweit die zust%u00e4ndige KV 2 Fallkonferenzen pro Tag anerkennt, ist regional unterschiedlich. Eine Einzelbuchung der Fallkonferenzen ist nicht m%u00f6glich.4. Fallkonferenzen im Rahmen unserer D%u00c4GfA-Symposien (Seite 122) und in ausgew%u00e4hlten Spezial -kursen zum Thema Schmerz (ab Seite 102)5. Fallkonferenzen im Rahmen der Internationalen M%u00fcnchner Akupunktur-Tage und Bad Kissingen (Seite 120)6. Fallkonferenzen als QZ-Teilnehmer Die D%u00c4GfA unterst%u00fctzt rund 60 Qualit%u00e4tszirkel in Deutschland. Die QZ-Treffen werden als Fallkonferenz anerkannt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erf%u00fcllt werden (Teilnahmebescheinigung, Themen, Qualifikation Leiter, Seite 22).AKUPUNKTURABRECHNUNG | 55