Qualitätssicherung

Qualität steht an erster Stelle

Über 500 Kurse bietet die DÄGfA jährlich an. Für jeden einzelnen gilt: Wir legen höchsten Wert auf Qualität. Unsere Dozenten beispielsweise – viele von ihnen haben universitäre Lehraufträge – durchlaufen zweimal im Jahr spezielle Schulungen. Um das Qualitätsniveau systematisch zu sichern und auszubauen, haben wir verschiedene Werkzeuge etabliert. Information, Dokumentation, Zusammenarbeit mit Fachgremien, Experten und Institutionen zählen ebenso dazu wie Zertifizierungen und die stetige Optimierung von Abläufen.

Centrum für Therapiesicherheit in der Traditionellen Chinesischen Arzneitherapie (CTCA)

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Das Centrum für Therapiesicherheit in der Chinesischen Arzneitherapie (CTCA) ist ein Zusammenschluss verschiedener deutschsprachiger Fachgesellschaften für Chinesische Arzneitherapie – darunter die DÄGfA – sowie kompetenter Einzelpersonen. Das CTCA fühlt sich der Sicherheit in der Anwendung der chinesischen Arzneiheilkunde verpflichtet und setzt sich für den Erhalt dieser wertvollen Therapierichtung unter Bedingungen des 21. Jahrhunderts ein.

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Rechtliche Aspekte des ärztlichen Heileingriffs

Als Leitfaden um sich in schwierigen, rechtlichen Fragen zurechtzufinden stellen wir Ihnen eine Power-Point-Präsentation von Dr. Arnim Eberz, Rechtsanwalt aus Frankfurt, zur Verfügung, dessen Tätigkeitsschwerpunkte Chefarztrecht, allgemeines Arztrecht – insbesondere Aufklärung und Haftung – sowie auch Abrechnungsfragen der GOÄ sind.

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Wir als Ihr Fachverband halten eine schriftliche Aufklärung vor Akupunktur nicht für erforderlich. Natürlich kann dies in besonderen Fällen, z. B. größeren Krankenhausabteilungen mit mehreren Ärzten in der Akupunkturabteilung, sinnvoll sein. Rechtlich erforderlich ist es jedoch nicht.

Weitere Literatur zum Thema: Stör, Wolfram. Abrechnung und Qualitätsmanagement in der Akupunktur: Ein Leitfaden für die Praxis. Urban & Fischer/Elsevier 2006

Normierung von Akupunktur und Chinesischer Arzneitherapie

Die Regierung der Volksrepublik China stellte im Jahr 2009 einen Antrag bei der International Organization for Standardization (ISO) auf Einrichtung eines Technical Committees (TC) zur Normierung der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Das TC wird unter der Nummer 249 geführt und trägt den provisorischen Titel „Traditional Chinese Medicine“. Ende 2009 wurde beim Deutschen Institut für Normierung (DIN) in Berlin eine Spiegelkommission eingerichtet, um diesen Normierungsprozess zu begleiten. An der ersten Sitzung nahmen Herr Dr. Rüdinger und Herr Dr. Hammes als Vertreter der DÄGfA teil. Dr. Hammes wurde dann zum Vertreter der DÄGfA in der Spiegelkommission des DIN bestimmt.

Im Januar 2010 fand ein erstes vorbereitendes Treffen in Shanghai statt. Dr. Hammes von der DÄGfA war als Delegierter der Spiegelkommission neben dem Kollegen Dr. Schröder aus Hamburg und dem zuständigen Mitarbeiter des DIN, Herrn Kritzler-Picht, entsandt worden. Bei diesem Treffen wiesen die Delegierten aus Korea und Japan darauf hin, dass nach ihrem Verständnis die Normierungsarbeit unter dem Begriff „Orientalische Medizin“ geleistet werden sollte, so dass die traditionelle koreanische und japanische Medizin mit eingeschlossen würden. Das Sekretariat für das TC 249 war vom chinesischen Antragssteller in Shanghai eingerichtet und mit einem Jahresetat von etwa 900.000 Euro ausgestattet worden.

Von chinesischer Seite wird die Normierungsarbeit durch die State Administration of Traditional Chinese Medicine, People’s Republic of China, und die Standardization Administration of People’s Republic of China unterstützt.