Informationen über Zusatzversicherungen für Akupunktur
So hilft Akupunktur und TCM
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen in der Regel Körperakupunktur bei chronischen Lendenwirbelsäulen- und chronischen Kniegelenksschmerzen, wenn sie von einem qualifizierten Arzt mit Kassenzulassung und Zusatzbezeichnung Akupunktur sowie Abrechnungsbefugnis erbracht werden.
Sollen andere Krankheitsbilder und andere Schmerzerkrankungen behandelt werden, haben die Patienten die Wahl, zu einem kassen- oder privatärztlich tätigen Arzt zu gehen; diese Therapien müssen dann als so genannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) von den kassenversicherten Patienten selber bezahlt werden. Wollen sich Patienten für solche ärztlichen Leistungen absichern, müssen sie eine private Zusatzversicherung abschließen.
Viele Patienten entscheiden sich für eine privatärztliche Akupunkturbehandlung. Sie erwarten dafür zu Recht eine hochwertige, individuelle Akupunktur, eine individuelle Anamneseerhebung und genügend Zeit für ihre Anliegen. Insbesondere bei schwierigen, chronischen Krankheitsfällen sind diese Kriterien oft von großer Bedeutung.
Ausschlaggebend für die Arztwahl sollten der Ausbildungsstand und die Erfahrung des Arztes im Bereich der Akupunktur und der dazugehörigen Methoden (z.B. Moxa, Schröpfen, TCM, Ernährungsberatung, Chinesische Arzneitherapie, TuiNa) sein (Näheres hierzu in unserer Patientenbroschüre).
Seit vielen Jahren ist die Schmerzakupunktur Bestandteil der privaten Krankenversicherung, eine entsprechende Abrechnungsziffer wurde in die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aufgenommen. Fast alle neuen Verträge beinhalten die ärztliche Akupunktur, ebenso die ärztlichen Naturheilverfahren und ärztliche Homöopathie und häufig auch die ärztliche Chinesische Arzneitherapie.
Probleme gibt es bisweilen mit der Erstattung von Akupunkturbehandlungen, die kein Schmerzkrankheitsbild behandeln (z.B. Neurodermitis, Fertilitätsstörungen, Heuschnupfen, Schlafstörungen). Nähere Auskunft kann Ihnen hier Ihr behandelnder Arzt oder Ihre private Krankenversicherung geben.
Arztsuche für Akupunktur und TCM
Wenn Sie sich für eine ärztliche Akupunkturbehandlung interessieren, finden Sie über unsere Arztsuche qualifizierte Ärztinnen und Ärzte mit Ausbildung in Akupunktur und Traditioneller Chinesischer Medizin in Ihrer Nähe.
Was bieten private KrankenZUSATZversicherungen?
Private Krankenzusatzversicherungen sind speziell darauf abgestimmt, den Schutz der gesetzlichen Versicherung zu ergänzen. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten unter anderem auch spezielle Tarife für die ärztliche Akupunktur und die ärztliche Chinesische Arzneitherapie (oft auch für andere Naturheilverfahren und Homöopathie) an.
Was ist beim Vertragsabschluss zu beachten?
Zuallererst sollten Sie sich erkundigen, ob Ihre Versicherung die Akupunktur und gegebenenfalls Naturheilverfahren/Homöopathie, Chinesische Arzneitherapie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet.
VORSICHT: Viele Versicherungstarife bieten zwar Verfahren wie Akupunktur, Homöopathie und Naturheilverfahren an, aber in Tarifen, die nur Rechnungen erstatten, wenn sie von Heilpraktikern nach dem Abrechnungstarif für Heilpraktiker abgerechnet werden. Ärzte rechnen aber nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. In diesem Vertragsfall würden also Ihre Arztrechnungen NICHT erstattet werden!
Sich versichern, ohne Enttäuschungen zu erleben
Jeder Versicherungsanbieter privater Zusatzversicherungen definiert genau, was sein Vertragspartner in Anspruch nehmen kann und was nicht. Grundsätzlich gilt: Welche Versicherung bietet was? Die verschiedenen Modelle und Tarife der Versicherungsunternehmen erscheinen kompliziert und wirken unübersichtlich – die Fragen, die Sie sich stellen sollten, sind deshalb:
- Welche Versicherung passt zu mir und meinen Vorstellungen und Bedürfnissen im Rahmen von ärztlichen Behandlungen?
- Werden die von mir gewünschten Behandlungsmaßnahmen abgesichert? Gilt die Versicherung für ärztliche Leistungen?
- Was genau erstattet welche Versicherung in welchem Fall und wie viel zahlt sie pro Jahr maximal?
- Wie hoch ist mein Eigenanteil?
- Habe ich Risikozuschläge aufgrund von Vorerkrankungen zu bezahlen? Gibt es Wartezeiten zu berücksichtigen?
- Kann ich mich alleine versichern oder muss ich Familienangehörige (z.B. Mutter und Kind) mitversichern? Möchte ich Extraleistungen (Zahnbehandlung, Krankenhaus-Tagegeld, Auslandsreiseschutz usw.) mitversichern?
Private Zusatzversicherungen – Was ist beim Vertragsabschluss zu beachten?
Da sich alleine inzwischen kaum jemand mehr in diesem Angebots- und Tarifdschungel zurechtfindet, empfiehlt Ihnen die DÄGfA, einen unabhängigen Versicherungsmakler zu kontaktieren, der für Patienten gerne kostenlos und unverbindlich eine Voranfrage bei passenden Versicherungen stellt. Vorteil: Der auszufüllende Antrags-Gesundheits-Fragebogen mit Auskunft über alle persönlichen Angaben wie Vorerkrankungen und Gesundheitsrisiken geht nicht sofort an die Versicherung. Somit vermeiden Sie, dass Ihre Gesundheitsdaten bei Versicherungen ohne Ihr Wollen gespeichert werden können, was im Falle anderweitiger Versicherungsabschlüsse gegebenenfalls von Nachteil sein könnte.
Besonderheiten der privaten ZUSATZversicherung
Die Kosten der Tarife können wegen der zum Teil großen Unterschiede und der von individuellen Faktoren abhängigen Bedingungen (wie Geschlecht und Alter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) in diesem Flyer nicht angegeben werden. Vergleiche sollten vom Patienten angestellt werden, z.B. in Bezug auf ihre Leistungen für Akupunkturtherapie, gegebenenfalls auch für Naturheilverfahren und Homöopathie; etwaige weitere enthaltene Versicherungsbausteine (Erstattungen für Sehhilfen, Zahnersatz, Heilmittel-Auslandsreiseschutz etc.) können vom unabhängigen Versicherungsmakler erfragt werden.
Achten Sie jedoch bei jedem Preisvergleich und Abschluss darauf, dass ÄRZTLICHE Leistungen (z.B. ärztliche Akupunktur) mitversichert sind. Allein der Hinweis: Akupunktur oder Naturheilverfahren oder Homöopathie ist hierfür noch keine Garantie.
Kosten einer ärztlichen Akupunkturbehandlung
Bei einer privatärztlichen Behandlung richten sich die Kosten nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die alle Abrechnungen medizinischer Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung regelt. Abhängig von der Schwierigkeit und dem Zeitaufwand im Kompetenz und Erfahrung in Akupunktur und Chinesischer Medizin seit 1951 DÄGfA einzelnen Behandlungsfall kann die Grundbewertung der einzelnen Ziffern mit unterschiedlichen Steigerungsfaktoren bis zu 3,5 (in Ausnahmefällen auch höher) berechnet werden.
Akupunkturbehandlungen kosten demnach in der Regel zwischen 30 und 90 Euro, je nach Länge und Aufwand. Die aufwändige Erstanamnese und andere Zusatzleistungen wie Moxibustion und Schröpfen werden in der Regel extra in Rechnung gestellt. Bitte fragen Sie die Ärztin/den Arzt Ihrer Wahl nach den voraussichtlichen Kosten Ihrer Behandlung. Ein seriöser Arzt klärt Sie nach einem Vorgespräch noch vor Behandlungsbeginn über die voraussichtlich anfallenden Behandlungskosten auf.
Gesetzlich versicherte Patienten können also zur Absicherung eine private Zusatzversicherung abschließen; Patienten mit Vorerkrankungen sollten sich überlegen, ob sie nicht statt eines teuren Risikozuschlags die Therapie aus eigener Tasche bezahlen wollen.
Beihilfe
Da Ihre Beihilfestelle nach GOÄ abrechnet, werden die Kosten für ärztliche Schmerz-Akupunkturtherapie normalerweise übernommen.
Privatversicherungen
Privatpatienten haben freie Arztwahl, die Kosten für eine Schmerz-Akupunkturbehandlung werden in der Regel (bitte den Versicherungsvertrag gegebenenfalls prüfen) von der privaten Versicherung übernommen. Sollten andere Krankheitsbilder behandelt werden (z.B. Heuschnupfen, Schlafstörungen), muss unter Umständen vorher bei der Kasse angefragt werden, ob diese auch erstattet werden.