Die Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur e.V. (DÄGfA) bietet alle Kurse freibleibend an. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich mit der DÄGfA zustande. Die DÄGfA behält sich Änderungen bezüglich der angekündigten Referenten ausdrücklich vor. Die DÄGfA haftet nicht für Leistungen der Kurshotels oder sonstiger Raumanbieter.
Die DÄGfA kann vom Vertrag zurücktreten,
a) wenn der von der DÄGfA verpflichtete Referent aus Gründen ausfällt, die nicht von der DÄGfA zu vertreten sind;
b) bei von der DÄGfA nicht zu vertretender Unmöglichkeit;
c) bei von der DÄGfA nicht zu vertretenden Erschwerungen oder Verzögerungen der Kurse, sofern die Durchführung für die DÄGfA dadurch unzumutbar wird;
d) bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, die die Durchführung der Kurse verhindern. In diesen Fällen werden bereits geleistete Kursgebühren gegen Rückgabe der Rechnung erstattet. Jeder weitergehende Anspruch ist ausgeschlossen.
Wir behalten uns vor, bis 14 Tage vor Kursbeginn Kurse abzusagen, die aufgrund zu geringer Anmeldezahlen finanziell nicht tragbar sind. In diesen Fällen werden bereits geleistete Kursgebühren gegen Rückgabe der Rechnung erstattet. Jeder weitergehende Anspruch ist ausgeschlossen. Wir empfehlen den Teilnehmern auf Storno-Möglichkeiten von Hotel, Flug, Zug etc. zu achten bzw. entsprechende Versicherungen abzuschließen.
Die auf der Homepage veröffentlichten Referenten können ggf. abweichen.
Schadensersatzansprüche der Teilnehmer aus positiver Vertragsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die DÄGfA als auch gegen ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei Personenschäden. Die DÄGfA haftet nicht für Schäden der Teilnehmer, deren Ursache im Verantwortungsbereich des Veranstaltungsortes liegt. Eine etwaige Haftung der DÄGfA aufgrund Auswahlverschuldens ist auf die Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens oder Unterlassens beschränkt. Dies gilt auch für von uns empfohlene Veranstaltungen im Ausland. Bei den von der DÄGfA empfohlenen Auslandshospitationen ist jegliche Haftung von Seiten der DÄGfA ausgeschlossen.
Die DÄGfA haftet nicht für die Teilnehmer. Bei einer evtl. probatorischen Akupunkturbehandlung durch andere Kursteilnehmer handeln die Teilnehmer auf eigene Gefahr (eigene Arzthaftpflichtversicherung dringend empfohlen).
Wird ein Teilnehmer durch einen anderen Teilnehmer bei einer probatorischen Akupunkturbehandlung geschädigt, sind Ersatzansprüche des verletzten Teilnehmers gegen die DÄGfA ausgeschlossen.